Kinderbetreuungszuschuss
- UnternehmenTalanx AGSitzRiethorst 2, 30659 HannoverBeschäftigteca. 24.000 (2023)Webseite
Hintergrund
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während oder nach Ende der Elternzeit wieder eine Erwerbstätigkeit in einer der Konzerngesellschaften der Talanx-Gruppe in Deutschland aufnehmen, können seit Januar 2014 einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss beantragen. Talanx trägt damit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Ziel des Kinderbetreuungszuschusses
Mit Hilfe des Kinderbetreuungszuschusses sollen Eltern nach Ihrem Wiedereinstieg in das Berufsleben finanziell unterstützt werden. Der Beitrag ist – neben anderen Initiativen und Maßnahmen – Teil des Diversity Managements der Talanx.
Seit Einführung wurde der Kinderbetreuungszuschuss von einer Vielzahl der berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens genutzt.
(Projekt-)Beschreibung
Der Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von monatlich maximal 100 Euro kann für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gewährt werden. Der tatsächliche Zuschuss darf dabei die entstanden monatlichen Kosten der Kinderbetreuung nicht übersteigen.
Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob das Kind in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen untergebracht beziehungsweise betreut wird. Vergleichbare Einrichtungen sind zum Beispiel Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter und Ganztagespflegestellen. Eine ausschließliche Betreuung zu Hause, zum Beispiel durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen, Familienangehörige oder Bekannte wird nicht unterstützt.
Der Zuschuss kann für jedes betreuungspflichtige Kind ein Mal gezahlt werden.