Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im Vorgriff auf die zu erwartende zweite Regulierungsinitiative der Europäischen Kommission zum Themenkreis der Versicherungsvermittlung „IMD2“ entschlossen, eine Brancheninitiative zur Weiterbildung der Versicherungsvermittler zu starten.
Die freiwillige Brancheninitiative der Deutschen Versicherungswirtschaft orientiert sich an den eingeführten Weiterbildungssystemen der freien Berufe, bei denen sog. „Weiterbildungspunkte“ angesammelt werden. Der Vermittler hat in einem Zeitraum von fünf Jahren 250 solcher Weiterbildungspunkte durch Teilnahme an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen zu erreichen. Dabei entspricht ein Weiterbildungspunkt 45 Unterrichtsminuten.
Die Initiative wird getragen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) maßgeblich unterstützt. Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) begleitet die Brancheninitiative auf Wunsch der Initiatoren im Rahmen seiner Zuständigkeit in arbeitsrechtlicher Hinsicht.
Um die Brancheninitiative für den Bereich des angestellten Vermittlers tariflich abzubilden und insbesondere für die Angestellten die Rechtspflicht zu schaffen, sich an den Maßnahmen des Arbeitgebers aktiv zu beteiligen, wurde eine tarifliche Regelung in § 17 Ziff. 3 des Manteltarifvertrags implementiert, die mit Wirkung zum 1. Juli 2013 in Kraft tritt.
Aus Anlass dieses Inkrafttretens der Norm finden Sie anliegend eine Erläuterung zu arbeitsrechtlichen bzw. tariflichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Brancheninitiative. Zum Thema Weiterbildungsdatenbank und Datenschutz wird der GDV in Kooperation mit dem AGV in Bälde entsprechende Muster zur Verfügung stellen.