Die Mehrheit der Berufsgenossenschaften bieten Unternehmen während der COVID-19-Krise schnelle und unbürokratische Hilfe an.
Die Hilfestellung soll für Mitgliedsunternehmen gelten, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind. Viele Berufsgenossenschaften ermöglichen daher zum Beispiel die Stundung bzw. auch die Ratenzahlung von Beiträgen bzw. Vorschüssen (s. § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV).
Eine Übersicht zu konkreten Unterstützungsangeboten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsgenossenschaften (s. etwa die Homepage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft).