Tarifverhandlungen Innendienst 2025

Erste Tarifrunde in München.

Heute, am 21. März, fand in München die erste Runde der Tarifverhandlungen für die rund 183.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) – 11.000 mehr als in der letzten Tarifrunde 2022 – statt. Der geltende Tarifvertrag läuft am 31. März 2025 aus.

Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Co-CEO der BarmeniaGothaer, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di und DBV.

Im Mittelpunkt der ersten Verhandlungsrunde stand der Meinungsaustausch über die volkswirtschaftlichen Rahmendaten und die Entwicklung der einzelnen Sparten der Versicherungswirtschaft. AGV-Geschäftsführer Dr. Michael Gold wies darauf hin, dass die Branche zwar im Jahr 2025 ein Beitragswachstum von 5 % erwarte, dieses könne aber aus folgenden Gründen keine taugliche Grundlage für die Bemessung der linearen Anhebung der Tarifgehälter sein:

  • In der Lebensversicherung gebe es kein Wachstum der laufenden Beiträge, lediglich das äußerst volatile Einmalbeitragsgeschäft entwickele sich momentan positiv.
  • In der Schaden- und Unfallversicherung würden viele Bereiche eine Combined Ratio jenseits der 100 % aufweisen (Vollkasko zum Beispiel 116 %).
  • In der Privaten Krankenversicherung wachse die Zahl der Vollversicherten seit Jahren per Saldo nicht, die Leistungsausgaben würden dagegen explodieren, gerade im Krankenhaus- und im Pflegebereich.
  • Die Versicherungsunternehmen stünden vor riesigen Investitionen, etwa in die IT-Infrastruktur, aber auch in die Weiterbildung der Mitarbeitenden.

ver.di-Verhandlungsführerin Martina Grundler begründete die Forderung, die die Große Tarifkommission ihrer Gewerkschaft am 17. März beschlossen hat:

  • Anhebung der Gehälter um 12 %
  • Anhebung aller Zulagen und Schichtzulagen um 12 %
  • Überproportionale Anhebung der unteren Tarifgruppen als soziale Komponente
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 12 Monate
  • Verdoppelung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses gemäß § 2 Gehaltstarifvertrag auf 40 € für Angestellte und 50 € für Auszubildende
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen, 250 € mehr für jedes Ausbildungsjahr
  • Verlängerung und Verbesserung (unbefristete Übernahme) der Tarifvereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden
  • Freie Tage zur Prüfungsvorbereitung für Auszubildende vor der GAP I und GAP II
  • Entfristung und Verbesserung des Tarifvertrages Qualifikation
  • Aufnahme von Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Transformation
  • Anpassung von § 15 Ziff. 6 Manteltarifvertrag, um das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Teilrente zu regeln
  • Digitales Zugangsrecht von ver.di in die Betriebe
  • Vereinbarung zur Anpassung der Tarifgruppen A und B bei steigendem Mindestlohn

Zur Begründung der Lohnforderung führte ver.di aus: Die Tarifabschlüsse 2022 hätten zu einem Reallohnverlust der Beschäftigten in der Versicherungswirtschaft geführt, und zwar im Volumen von 8,1 % in drei Jahren. Die gefühlte Inflation sei wegen der überproportionalen Preissteigerung bei Wohnen und Lebensmittel noch deutlich höher gewesen.

Arbeitgeber-Verhandlungsführer Dr. Andreas Eurich erklärte hierzu, ein Tarifabschluss von nur 12 Monaten sei keine Option. Der AGV schlage eine deutlich längere Laufzeit vor.

In der Diskussion warben mehrere Mitglieder der AGV-Verhandlungskommission für einen moderaten Tarifabschluss. Die private Krankenversicherung erhalte nach wie vor keinen Rückenwind aus der Politik (ein Stichwort: Hamburger Modell). In der Sachversicherung würden sich die Schäden bis 2050 wahrscheinlich verdoppeln. Die Lebensversicherung leide unter steigenden Verwaltungskosten, nicht zuletzt bedingt durch die fordernde Regulatorik.

Entsprechend argumentierte der AGV auch gegenüber dem DBV.

Der AGV brachte folgende Forderungen nach Änderung des Manteltarifvertrages in die Verhandlungen ein:

  • Flexibilisierung der tariflichen Arbeitszeitregelung für ÜT+20 %-Angestellte
  • Tarifvertragliche Ruhezeitverkürzung bei Rufbereitschaft (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz)
  • Modifizierung der Öffnungsklausel für Entgeltumwandlungen in § 3 Ziff. 6 MTV
  • Streichung der Rentenabschlagsausgleichsregelung in § 2 Abs. 9 Altersteilzeitabkommen Innendienst und Außendienst

Die Verhandlungen werden am 28. April 2025 in Frankfurt am Main fortgesetzt. Die Verhandlungskommission des AGV kündigte an, zu Beginn dieser zweiten Verhandlungsrunde ein tragfähiges Angebot vorzulegen.

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