Kommentar der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
Aufgrund seines breiten Anwendungsbereichs hat der Flächentarifvertrag eine zentrale Bedeutung für die sozialen Verhältnisse in der Versicherungswirtschaft. Auf rund 95 % der Arbeitsverhältnisse in der Assekuranz werden die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft angewendet. Ein Grund für diesen hohen Verbreitungsgrad dürfte sein, dass die Versicherungs-Tarifverträge im Unterschied zu vielen anderen Branchen-Tarifen sehr schlank gehalten sind und den Unternehmen weitreichende Möglichkeiten geben, unternehmens- und betriebsspezifische Lösungen zu entwickeln.
Da gerade ein schlankes Regelungswerk im Sinne der Erzielung von Rechtssicherheit der Erläuterung bedarf, wird der Tarifvertrag von der Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes kommentiert. In die Kommentierung fließen sowohl die Hintergründe der tarifvertraglichen Regelungen als auch die praktischen Erfahrungen der den Tarifvertrag anwendenden Versicherungsunternehmen ein. Etwaiges Konfliktpotenzial im Bereich der Tarifanwendung soll hierdurch möglichst minimiert werden.
Am 15.11.2023 ist die 12. Auflage des bewährten Kommentars erschienen.
Der Kommentar dient dem Praktiker, ob Arbeitsrichter oder Führungskraft, Mitarbeiter der Personalabteilung, Rechtsanwalt oder Betriebsrat, in bewährter Weise als wertvoller Ratgeber.
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