Die Tarifverträge

Die Tarifverträge schließt der AGV für die Unternehmen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der DHV-Berufsgewerkschaft sowie dem Deutschen Bankangestelltenverband (DBV) ab. Die grundlegenden Arbeitsbedingungen in der Branche werden in den acht Tarifverträgen für die private Versicherungswirtschaft geregelt. Neben dem Manteltarifvertrag (MTV) gibt es folgende Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft:

  • Gehaltstarifvertrag (GTV)
  • Tarifvereinbarung über die Einführung einer Arbeitszeitflexibilisierung für das private Versicherungsgewerbe
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
  • Rationalisierungsschutzabkommen für das private Versicherungsgewerbe
  • Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen für das private Versicherungsgewerbe
  • Altersteilzeitabkommen für das private Versicherungsgewerbe
  • Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst für das private Versicherungsgewerbe

Die Tarifverträge finden Sie hier als Download.

Im MTV der Branche werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen einerseits für die Innendienstangestellten, andererseits für die Angestellten des Werbeaußendienstes sowie die notwendigen Rahmenregelungen festgelegt, auf die in den weiteren Tarifverträgen Bezug genommen wird.

Folgende Sachverhalte werden neben vergütungsrelevanten Bestimmungen geregelt:

  • Arbeitszeit
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Freistellungsansprüche aus persönlichen Gründen
  • Kündigungsschutz
  • Mindesteinkommensregelungen für den angestellten Außendienst
  • Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaub und spezielle Versicherungsfeiertage

Im Gehaltstarifvertrag werden die Höhe der Vergütung und der Zulagen festgelegt.