Rechenfehler aus der Tarifrunde 2022 korrigiert.
Im Zuge der Tarifrunde am 3. Dezember 2022 (Tarifnachrichten 9/2022 vom 4. Dezember 2022) war zwischen den Tarifvertragsparteien vor Abschluss der schriftlichen Ausfertigung der Tarifvereinbarung vereinbart worden, die Schichtzulage per 1. September 2024 entsprechend der linearen Erhöhung um 3 % zu erhöhen. Im Zuge der Umsetzung dieser Vereinbarung ist bei der textlichen Abfassung der Tarifvereinbarung bei der Berechnung der Werte der Schichtzulagen, die ab dem 1. September 2024 gelten sollen, ein Kalkulationsfehler beim Zahlbetrag aufgetreten. In der Tarifvereinbarung vom 4. Dezember 2022 stehen die Werte 212 € (+ 1,0 %) bei Zweischichtbetrieb und 403 € (+ 1,0 %) bei Dreischichtbetrieb. Grund hierfür ist, dass bei der Berechnung der letzten Erhöhungsstufe die Ausgangswerte der Zulagen herangezogen wurden, nicht jedoch diejenigen Werte, die mit der Tarifvereinbarung bereits zuvor erhöht worden waren.
Die Gewerkschaft ver.di hat diesen Rechenfehler zwischenzeitlich gegenüber dem AGV moniert und auf die im Zuge der Tarifverhandlungen getroffene Absprache verwiesen. Man habe sich seinerzeit darauf verlassen, dass der AGV die Werte entsprechend der Abrede am Ende der Verhandlung zutreffend berechnet und im Text erfasst.
Der AGV-Vorstand hat sich auf seiner Sitzung am 16. Juli 2024 mit dieser Monierung befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, der gewerkschaftlichen Monierung Rechnung zu tragen. In der Folge wurde zwischen den Tarifvertragsparteien noch am selben Tag die in Anlage beigefügte Tarifvereinbarung abgeschlossen. Durch diese Tarifvereinbarung werden die Schichtzulagen gegenüber dem aktuell gültigen Wert um 3 % erhöht. Hieraus ergibt sich ab 1. September 2024 eine monatliche Schichtzulagen in Höhe von 216 € beim Zweischichtbetrieb und von 411 € beim Dreischichtbetrieb.
Wir bitten dies bei den ab 1. September 2024 zu erfolgenden Abrechnungen bei den jeweiligen Schichtzulagen zu berücksichtigen.