Überblick

COVID-19: Ausweisung internationaler Risikogebiete

Die Bundesregierung überprüft laufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiet einzustufen sind.

Das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben angesichts steigender Fallzahlen nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung einige europäische Reiseziele neu als Risikogebiet eingestuft. Auf den Seiten des Robert Koch-Instituts werden die Gebiete mit erhöhten Risiken für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aktuell ausgewiesen.

Mit Wirkung vom 20. August 2020 gelten die kroatischen Gespanschaften Sibenik-Knin und Split-Dalmatien sowie in Rumänien das Gebiet Valcea als Risikogebiete.

Mit Wirkung vom 21. August 2020 ist die belgische Region Brüssel als Risikogebiet eingestuft.

Mit Wirkung vom 24. August 2020 gelten auch die französischen Regionen Ile-de-France (Ballungsraum Paris) und Provence-Alpes-Cote d`Azur als Risikogebiete.

Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für Einreisende nach Deutschland, also insbesondere auch heimkehrende Urlauber, eine Testpflicht auf das Coronavirus besteht. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sich diese Personen in häusliche Quarantäne begeben (Arbeitgeber-Rundschreiben 42/2020 vom 12. August 2020). Diese Regelung befindet sich allerdings gerade auf dem Prüfstand. Es wird diskutiert, die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten wieder abzuschaffen und durch eine neue Regelung zu ersetzen.

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