Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Versicherungsunternehmen und dem -vermittlergewerbe
Städte mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern im Versicherungsgewerbe (Versicherungsunternehmen und -vermittlergewerbe) ¹ Inkl. Unterföhring bei München Quelle: Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für den AGV Stichtag: 30.06.2023