Die DHV hat mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19.6.2015 Erfolg.
Der AGV führt seit Jahrzehnten Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di, DBV und DHV. Im vergangenen Jahr stellte das Arbeitsgericht Hamburg im Rahmen eines u. a. von der Gewerkschaft ver.di initiierten Statusverfahrens gegen die Organisation „DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.“ fest, dass die DHV nicht tariffähig sei und daher auch keine Tarifverträge abschließen könne (s. TN 11/2015 v. 19. Juni 2015).
Am heutigen Tag hob das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg auf die Beschwerde der DHV hin die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg auf und wies den Antrag von ver.di zurück (Az.: 5 TaBV 8/15). Das LAG ließ dabei die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zu. Der Beschluss ist damit nicht noch rechtskräftig.
Bis zu einer anderslautenden Entscheidung ist derzeit davon auszugehen, dass die DHV tariffähig ist. Die mit ihr geschlossenen Tarifverträge sind somit – so der gegenwärtige Rechtszustand – wirksam.