Die den Werbeaußendienst betreffenden Bestimmungen des Gehaltstarifvertrages, die auf rund 43.000 Arbeitnehmern angewendet werden, sind von den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV fristgerecht zum 31. Dezember 2009 gekündigt worden.
Heute fanden in Wuppertal die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag statt. Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Herrn Dr. Beutelmann, Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen und Vorsitzender des AGV, geleitet.
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich bereits in der ersten Verhandlungsrunde auf einen Abschluss für 2 ½ Jahre, der die Jahre 2010, 2011 und die erste Jahreshälfte 2012 abdeckt. Der neue Abschluss hat folgenden wesentlichen Inhalt:
- Drei „Null-Monate“ (Januar, Februar und März 2010).
- Anhebung der Mindesteinkommenssätze des § 3 Ziff. 1 GTV in zwei Stufen ab 1. April 2010 und ab 1. Juli 2011:
- Die Stufe 1 (für Angestellte des Werbeaußendienstes in den ersten beiden Jahren ihrer Unternehmenszugehörigkeit) wird überproportional um 2,9 % ab 1. April 2010 und um 2,3 % ab 1. Juli 2011 angehoben.
- Die Stufe 2 (für Angestellte des Werbeaußendienstes ab dem dritten Jahr der Unternehmenszugehörigkeit) wird unterproportional um 1,4 % ab 1. April 2010 und um 1,1 % ab 1. Juli 2011 angehoben.
- Mit dieser „Spreizung“ verfolgen die Tarifvertragsparteien folgendes Ziel: Die Stufe 1 soll mittelfristig auf das Niveau der Stufe 2 angehoben werden. Dann besteht die Möglichkeit, die Stufen 1 und 2 „umzudrehen“, also in der Stufe 1 ein höheres Mindesteinkommen als in der Stufe 2 vorzusehen.
- Die bisherige Konzeption des § 3 Ziff. 1 GTV – niedrigeres Mindesteinkommen in den ersten beiden Jahren der Außendiensttätigkeit, höheres Mindesteinkommen ab dem dritten Jahr der Außendiensttätigkeit – überzeugt nämlich nicht mehr. Sachgerechter ist es, wenn ein Außendienstmitarbeiter zu Beginn seiner Tätigkeit, in der er erfahrungsgemäß noch nicht so viel Geschäft akquirieren kann, über eine höhere Mindestabsicherung verfügt als ein Mitarbeiter, der schon länger als zwei Jahre im Außendienst tätig ist.
- Anhebung des Mindesteinkommens für die Mitarbeiter des organisierenden Außendienstes gem. § 3 Ziff. 2 GTV um 2,5 % ab 1. April 2010 und um 2,3 % ab 1. Juli 2011.
- Anhebung des unverrechenbaren Mindesteinkommensanteils für den organisierenden Außendienst nach § 19 Ziff. 1 Abs. 2 Satz 2 MTV um 1,1 % ab 1. April 2010 und um 1,0 % ab 1. Juli 2010.
- Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Sonderzahlungen gem. §§ 19 Ziff. 5 MTV und 22 Ziff. 3 MTV um 2,6 % ab 1. April 2010 und um 2,5 % ab 1. Juli 2011; die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Sozialzulage gem. § 19 Ziff. 2 MTV wird nicht angehoben.
- Anhebung der Höchstbeträge der Sonderzahlungen gem. §§ 19 Ziff. 5 MTV und 22 Ziff. 3 MTV um jeweils durchschnittlich 3,1 % ab 1. April 2010 und ab 1. Juli 2011.
- Anhebung des Höchstbetrages des Provisionsausgleichs für Eigengeschäfte pro tariflichem Urlaubstag gem. § 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV um 3,7 % ab 1. April 2010 und um 3,6 % ab 1. Juli 2011.
- Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den organisierenden Werbeaußendienst zu unveränderten Bedingungen bis 30. Juni 2011.
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 30 Monate, also bis 30. Juni 2012.
Der Wortlaut der Tarifvereinbarung ist als Anlage beigefügt.