Mit TN Nr. 01/2020 vom 21. Januar 2020 hatten wir Sie über das Inkrafttreten des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung sowie der Tarifregelung zum Übernahmeanspruch für Ausgebildete unterrichtet.
Beigefügt übermitteln wir Ihnen die zugehörigen Kommentierungen zu diesen neuen Tarifverträgen (TV AÜG extern - Anlage 1; TVÜ - Anlage 2) .