Sehr geehrte Damen und Herren,
heute fand in Hamburg die vierte Runde der diesjährigen Gehaltstarifverhandlungen für die Innendienst-Angestellten statt. Die Verhandlungskommission des agv wurde von Dr. Joachim Lemppenau, Vorstandsvorsitzender der Volksfürsorge Versicherungsgesellschaften und Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes, geleitet.
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich nach über zehnstündigen Verhandlungen auf einen Abschluss mit folgenden Eckpunkten:
- Sechs sog. „Null-Monate“ (Oktober 2005 bis einschließlich März 2006), in denen der alte Gehaltstarifvertrag vom 4. Dezember 2003 unverändert fortbesteht.
- Einmalzahlung in Höhe von250 € für die Angestellten (nicht für die Auszubildenden).
- Da erst am 1. Januar 2006 Gewissheit über den anspruchsberechtigten Personenkreis besteht, sollte die Einmalzahlung erst mit dem Januar-Gehalt 2006 bezahlt werden.
- Lineare Anhebung der Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) um 2,0 % ab 1. April 2006 und um 1,0 % ab 1. April 2007.
- Anhebung der Vergütungen für Auszubildende um 1 % ab 1. April 2006 und um 0,5 % ab 1. April 2007.
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 23 Monate (also bis 31. August 2007).
- Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den Innendienst um zwei Jahre (also bis 31. Dezember 2007) und für den organisierenden Werbeaußendienst um ein Jahr (also bis 31. Dezember 2006), aber ohne Rechtsanspruch. Dies bedeutet: Alle Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2005 das 57. Lebensjahr vollenden, haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber mit ihnen ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis eingeht; wenn aber ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis freiwillig zustande kommt, so ist das bisherige materielle Niveau zu wahren.
- Unveränderte Verlängerung der tariflichen Kurzarbeitsregelung (§ 11 Ziff. 1 Abs. 5 MTV) um zwei Jahre, also bis 31. Dezember 2007.
- Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors um zwei Jahre, also bis 31. Dezember 2007, bei gleichzeitiger entscheidender Reduzierung der Regelungsdichte: Bislang kann von der Möglichkeit zur Verlängerung der Arbeitszeit nur in gleichem Stundenumfang Gebrauch gemacht werden, wie Arbeitszeitverkürzungen vereinbart werden (Parität); künftig können auch alle bestehenden Teilzeitarbeitsverhältnisse berücksichtigt werden.
- Wegfall des 10 %-igen Zuschlags für Samstagsarbeit (§ 11 Ziff. 1 Abs. 3 Satz 3 MTV), soweit diese innerhalb der Fünf-Tage-Woche geleistet wird.
- Streichung des § 5 GTV (Spesen für Dienstreisen von Innendienstangestellten) ab 1. Januar 2006 und Verweisung der Angestellten auf die jeweils geltenden steuerfreien Sätze (mit Ausnahme einer Sonderregelung für das Tagegeld bei Dienstreisen mit einer Dauer von acht bis 14 Stunden).
- Appell zur Ausbildung und zur Übernahme von Ausgebildeten.
- Maßregelungsverbot.
- Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien für den Erhalt der Wettbewerbsrichtlinie zwischen GKV und PKV im Rahmen des gegliederten Gesundheitswesens.
Das Gesamtvolumen des Abschlusses, gerechnet auf die gesamte Laufzeit von 23 Monaten, beträgt 2,07 %. Umgerechnet auf zwölf Monate bedeutet dieser Tarifvertrag eine Belastung von 1,40 %.
Der Wortlaut der Tarifvereinbarung und die neuen Gehaltstabellen sind als Anlage beigefügt.
Erläuterungen zu den Einzelheiten des Abschlusses – insbesondere zu den neuen Altersteilzeitabkommen, zur Spesenregelung und zum Arbeitszeitkorridor – werden wir Ihnen in Kürze zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jörg Müller-Stein, Dr. Michael Niebler