Sehr geehrte Damen und Herren,
heute fand in Köln die erste Runde der Mantel-Tarifverhandlungen statt. Die Verhandlungsdelegation des AGV wurde von Dr. Josef Beutelmann, Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungsgesellschaften und Vorsitzender des AGV, geleitet.
Mit diesen Verhandlungen erfüllen die Tarifvertragsparteien eine Verpflichtung, die sie im Rahmen des Tarifabschlusses 2011 auf Vorschlag des AGV eingegangen sind:
„Im Jahre 2012 führen die Tarifvertragsparteien Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge in der Versicherungsbranche. Die Verhandlungen beginnen im Januar 2012.
Jede Tarifvertragspartei wird der anderen Seite bis zum 30. November 2011 konkrete Formulierungsvorschläge als Verhandlungsgrundlage unterbreiten. Die Verhandlungen werden hierarchisch auf beiden Seiten auf der gleichen Ebene geführt wie die Verhandlungen, die zu dieser Tarifvereinbarung geführt haben; Verhandlungsführer sind daher auf beiden Seiten die Verhandlungsführer dieser Tarifvereinbarung.“
Der AGV konzentriert sich im Sinne der Förderung eines Verhandlungsergebnisses auf folgende vier Forderungen:
- Erweiterung der Möglichkeit, befristete Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund abzuschließen (nur für Neueinstellungen!)
- Ausbau der beschäftigungswirksamen Lohngruppen TG A und B (nur für Neueinstellungen!)
- Herausnahme der übertariflich bezahlten Angestellten aus dem Anwendungsbereich der Arbeitszeitregelungen des MTV (nicht aus dem gesamten Anwendungsbereich!)
- Vereinbarung der Einigungsstellenfähigkeit der Samstagsarbeit
Folgende bisherige Forderungen, die noch Gegenstand der Tarifrunde 2011 waren, wurden nicht in das Forderungspapier des AGV aufgenommen:
- Variabilisierung der tariflichen Sonderzahlung
- Individualvertragliche Ermöglichung von Samstagsarbeit
- Herausnahme der übertariflich bezahlten Angestellten aus dem Anwendungsbereich des ganzen MTV (jetzt nur noch Herausnahme dieses Personenkreises aus den tariflichen Arbeitszeitregelungen)
- Abschaffung der sog. Versicherungsfeiertage
- Präzisierung der Regelung zur „Wechselschicht“
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat demgegenüber ihren Forderungskatalog erheblich erweitert. Er umfasst den Entwurf eines neuen „Tarifvertrag zur Qualifizierung“ (der bisherige Tarifvertrag ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen) sowie Eckpunkte – entgegen der Verhandlungsverpflichtung keine Formulierungsvorschläge – zu den Themen Arbeitszeit, Demografie, Gesundheitsschutz, Tarifbindung sowie Leiharbeit / Equal Pay / Equal Treatment.
In der Diskussion beklagte ver.di laufende Ausgliederungsprozesse in der Branche. Der AGV hielt dem entgegen, dass er die Gewerkschaft seit Jahren dränge, die Arbeitsbedingungen neu eingestellter Mitarbeiter, die Dienstleistungen unterhalb des Versicherungskerngeschäfts erbringen, marktnäher zu gestalten. Leider hat sich ver.di mit Ausnahme der Einführung der Tarifgruppen A und B in dieser Frage bislang nicht bewegt.
Am Ende der heutigen Tarifrunde wurde vereinbart, die Verhandlungen zunächst in drei Arbeitsgruppen vertieft fortzusetzen:
- Arbeitsgruppe „Tarifbindung“
- Arbeitsgruppe „Gesundheit“
- Arbeitsgruppe „Demografie“
Am 28. November 2012 werden die Verhandlungsdelegationen „in großer Runde“ wieder zusammenkommen.