Nachdem die Gewerkschaft ver.di in der dritten Runde der Tarifverhandlungen am 2. Juni das Scheitern erklärt hat, kam sie Anfang Juli auf den AGV mit dem Vorschlag zu, ein Sondierungsgespräch zu führen. Der Arbeitgeberverband, der seinerseits die Verhandlungen nicht abgebrochen hatte, hat diesem Wunsch der Gewerkschaft entsprochen. Das Sondierungsgespräch wurde nunmehr für den 3. August vereinbart.
In der Zwischenzeit hatten ver.di und DBV versucht, den AGV durch Arbeitskampfmaßnahmen zu einer Erhöhung seines bisherigen Angebots (vgl. hierzu TN 03/2017 vom 2. Juni 2017) zu bewegen. Dieser Versuch war jedoch nicht erfolgreich. Die Darstellung insbesondere der Gewerkschaft ver.di über die Streikbeteiligung deckt sich weitgehend nicht mit den Zählungen der Mitgliedsunternehmen des AGV.
Der von ver.di konzipierte „Zukunftsvertrag Digitalisierung“, den wir mit TN 02/2017 vom 8. Mai 2017 versandt hatten, blendet aus, dass die geltenden Tarifverträge (insbesondere Manteltarifvertrag sowie Rationalisierungsschutzabkommen) bereits heute auf tariflicher Ebene weitreichende Sicherungsrechte für die Mitarbeiter enthalten (Sonderkündigungsschutz bei langjähriger Betriebszugehörigkeit; Abgruppierungsschutz; Weiterbeschäftigungspflicht bei Rationalisierungsmaßnahmen; Qualifizierungsansprüche). Die Behauptung, es fehle an einem tariflichen Rahmen für „digitalisierungsbedingte“ Veränderungen in den Unternehmen, ist deshalb nicht zutreffend.
Die Argumentation des AGV gegen den gewerkschaftlichen Vorschlag wurde auf Flugblättern der Gewerkschaft ver.di nicht wiedergegeben. Stattdessen wurden teilweise frei erfundene Thesen in den Raum gestellt:
Der AGV soll argumentiert haben, die Mitarbeiter der Versicherungsbranche würden nur dann motiviert arbeiten, wenn sie gekündigt werden können.
Der AGV soll älteren Mitarbeitern „vorgeworfen“ haben, man könne sie nicht mehr geeignet für eine digitale Versicherungswelt qualifizieren.
Dies sind nur die „Höhepunkte“ der gewerkschaftlichen Falschbehauptungen über die Positionen des AGV zum digitalen Wandel in der Arbeitswelt. Unsere tatsächlichen Positionen sind nachzulesen in unserer ausführlichen Stellungnahme zum „Grünbuch Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese 40-seitige Stellungnahme ist auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht.