Am 2. Juni fand in Hamburg die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die knapp 170.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) statt.
Die Verhandlungskommission der Arbeitgeber wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di drängte darauf, zentrale Inhalte des von ihr konzipierten „Zukunftstarifvertrages Digitalisierung“ verbindlich im Rahmen des Tarifabschlusses 2017 zu vereinbaren. Dazu gehörten u.a. ein branchenweiter Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis 31. Dezember 2020, ein Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in Vollzeit sowie ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit in Unternehmen mit Personalabbauplanungen.
Der Arbeitgeberverband hat erklärt, dass er diesen Forderungen nicht entsprechen könne. Er gab folgendes zweites Angebot ab:
- Lineare Anhebung der Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) sowie der Vergütungen für Auszubildende um 1,8 % ab 1. November 2017 und um weitere 1,5 % ab 1. Februar 2019. Damit ergäbe sich insgesamt eine Anhebung des Tarifniveaus um 3,33 %.
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 36 Monate, vom 1. April 2017 bis 31. März 2020.
Ferner bot der AGV den Gewerkschaften den Abschluss folgender Verhandlungsverpflichtung an:
„Technologische und digitale Entwicklungen verändern die Versicherungswirtschaft unaufhaltsam. Auswirkungen auf den langfristigen Personalbedarf in der Branche können nicht ausgeschlossen werden. Die Digitalisierung bietet Chancen in Form neuer Geschäfts- und Arbeitsfelder. Die Tarifvertragsparteien sind bestrebt, den digitalen Wandel unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Unternehmen positiv zu gestalten. Hierzu gehören, soweit dies möglich ist, zum einen der Erhalt von Beschäftigungsmöglichkeiten in der Branche sowie die Förderung der digitalen Kompetenzen der Arbeitnehmer.
Zum anderen gilt es, im Interesse der Branche, die sich zunehmend gegen tarifungebundene Wettbewerber (u.a. FinTechs) behaupten muss, flexible Rahmenbedingungen zu schaffen, um den im Zeitalter der Digitalisierung geänderten Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen.
Die Tarifvertragsparteien haben daher das gemeinsame Interesse, den Flächentarifvertrag im Hinblick auf die vorgenannten Herausforderungen zu überprüfen und dort, wo erforderlich, zukunftsfester zu gestalten.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich daher, im November 2017 Verhandlungen über die im Rahmen der Tarifrunde 2017/2018 von beiden Seiten eingebrachten Vorschläge zum Thema „Digitalisierung“ aufzunehmen.
Bis 31. Oktober 2017 teilt jede Tarifvertragspartei der anderen Seite mit, über welche Themen sie verhandeln möchte. Hierbei sind konkrete Formulierungsvorschläge als Verhandlungsgrundlage zu unterbreiten.“
Der Arbeitgeberverband machte deutlich, dass er mit diesem Angebot nahe an seine Belastungsgrenze gegangen sei, um für die Unternehmen und ihre Beschäftigten noch vor der Sommerpause Klarheit über den nächsten Tarifabschluss zu schaffen.
Gleichwohl erklärte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unmittelbar nach Vorstellung des zweiten Angebots des AGV die Tarifverhandlungen für gescheitert. Demzufolge wurde kein weiterer Verhandlungstermin vereinbart.
Ein isolierter Tarifabschluss mit den Gewerkschaften DHV und DBV, mit denen konstruktiv verhandelt worden ist, kommt für den Arbeitgeberverband derzeit nicht in Betracht.