TN 03/2018, 06.07.2018

Manteltarifverhandlungen 2018

Zweite Verhandlungsrunde hat den Schwerpunkt „Mobiles Arbeiten“

Die Tarifvertragsparteien führen derzeit entsprechend der mit Tarifabschluss vom 30. August 2017 getroffenen Verhandlungsverpflichtung Manteltarifverhandlungen. Am 29. Juni 2018 trafen sich unter der Leitung von AGV-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Pauser Vertreter des AGV in der Gewerkschaftszentrale von ver.di mit Vertretern der Gewerkschaft, um die Verhandlungen über die Themen der Verhandlungsverpflichtung fortzusetzen. Die erste Verhandlungsrunde hatte am 2. März 2018 stattgefunden (vgl. TN Nr. 01/2018 vom 7. März 2018).

Im Rahmen der „zweiten Runde“ wurde das von ver.di als vorrangig anzusehende Thema des mobilen Arbeiten diskutiert. Entsprechend der Absprache aus der „ersten Runde“ hatte der AGV nach Analyse des „Ist-Standes“ in der Branche zum mobilen Arbeiten seinerseits einen Vorschlag für einen solchen Tarifvertrag in Abstimmung mit seinen Mitgliedsunternehmen entwickelt, der Grundlage der Diskussion war.

Die ver.di-Verhandlungskommission unter der Leitung von Martina Grundler machte zwar in einigen zentralen Punkten einen Änderungsbedarf geltend, sie signalisierte jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der ver.di-Tarifkommission ein grundsätzliches Einverständnis mit der Struktur des Tarifvertragsentwurfs und zahlreichen dort enthaltenen Regelungen. Insgesamt wurde eine größere Verbindlichkeit der Tarifregelungen angemahnt. Ferner wolle man das Thema „Telearbeit“ mit umfasst sehen. Es folgte eine intensive Diskussion der bestehenden Streitpunkte.

Auf Grundlage der Diskussion wird nun der AGV seine Gremien mit den Änderungswünschen der Gewerkschaft befassen und im Rahmen der nächsten Runde aus Sicht des Verbandes mögliche Kompromisslinien aufzeigen. Beide Seiten zeigten in allen Punkten Verhandlungsbereitschaft, sodass auch diese Runde beidseitig als konstruktiv und konsensorientiert empfunden wurde.

Ferner wurde das auf Wunsch des AGV zu verhandelnde Thema der Nutzung der gesetzlichen Tariföffnungsklausel des § 7 ArbZG zur Verkürzung der verpflichtenden Ruhezeiten von elf auf neun Stunden erörtert. ver.di erklärte hierzu, dass das Thema ‚Arbeitszeitrecht‘ gegenwärtig angesichts der politischen Diskussion um etwaige Änderungen des Arbeitszeitgesetzes „brisant“ sei und womöglich ein DGB-Grundsatzbeschluss die Bewegungsmöglichkeiten der Gewerkschaft einenge. Der AGV wandte ein, dass etwaige gesetzliche Änderungen im Arbeitszeitgesetz von dem Gebrauchmachen der bereits bestehenden tariflichen Öffnungsklauseln des Gesetzes zu unterscheiden sei. Die Gewerkschaften könnten glaubwürdig Änderungen am Arbeitszeitgesetz nur dann entgegentreten, wenn sie auf Grundlage der gegebenen Gesetzeslage zu Tarifregelungen bereit seien, die den geänderten Anforderungen durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt Rechnung trägt.

Die Verhandlungen werden am 21. September 2018 in Stuttgart fortgesetzt.

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