Tarifvertragsparteien erfüllen die mit Tarifabschluss vom 2. April 2022 eingegangene Verhandlungsverpflichtung.
Mit Tarifvereinbarung vom 2. April 2022 hatten die Tarifvertragsparteien Folgendes vereinbart:
„Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, die Ausdehnung des Übernahmeanspruchs für Ausgebildete mit guten Leistungen (TVÜ) auf andere Ausbildungsberufe im kaufmännischen Bereich sowie im IT-Bereich zu erstrecken. Bis 31. Mai 2022 werden die aus Sicht der jeweiligen Tarifvertragspartei einzubeziehenden Ausbildungsberufe der anderen Seite mitgeteilt. Die zu verhandelnde Neuregelung soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.“
Durch verschiedene Umstände haben sich die betreffenden Verhandlungen verzögert. Nun konnte jedoch ein Abschluss erzielt werden, wobei die Neuregelungen zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.
Der Übernahmeanspruch erfasst künftig nicht nur das Berufsbildbild „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“, sondern auch die weiteren vierzehn in der Tarifvereinbarung ausgewiesenen Berufsbilder (vgl. Anlage).
Da es sich weiterhin um einen „weichen“ Übernahmeanspruch handelt und zudem keine Übernahme durch das ausbildende Versicherungsunternehmen selbst erforderlich ist, sondern diese auch durch ein Partnerunternehmen erfüllt werden kann, geht der AGV davon aus, dass durch die tarifvertragliche Regelung die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen nicht negativ beeinträchtigt wird.
Einzelheiten zur Auslegung des Tarifvertrages können der Kommentierung entnommen werden (vgl. Hopfner – Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft, Kommentar, 11. Auflage).