Sehr geehrte Damen und Herren,
die den Werbeaußendienst betreffenden Bestimmungen des Gehaltstarifvertrages sind von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fristgerecht zum 31. Dezember 2006 gekündigt worden.
Heute fand in München die dritte Verhandlungsrunde statt. Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Herrn Dr. Beutelmann, Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungsgesellschaften und Vorsitzender des agv, geleitet.
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf einen 3-Jahres-Abschluss, der die Jahre 2007, 2008 und 2009 komplett abdeckt. Der neue Abschluss hat folgenden wesentlichen Inhalt:
- Drei „Null-Monate“ (Januar, Februar und März 2007).
- Anhebung der Mindesteinkommenssätze des § 3 Ziff. 1 GTV in zwei Stufen ab 1. April 2007 und ab 1. Juli 2008:
- Die Stufe 1 (für Angestellte des Werbeaußendienstes in den ersten beiden Jahren ihrer Unternehmenszugehörigkeit) wird überproportional um 3,4 % ab 1. April 2007 und um 3,3 % ab 1. Juli 2008 angehoben.
- Die Stufe 2 (für Angestellte des Werbeaußendienstes ab dem dritten Jahr der Unternehmenszugehörigkeit) wird unterproportional um jeweils 1,7 % ab 1. April 2007 und ab 1. Juli 2008 angehoben.
- Mit dieser „Spreizung“ verfolgen die Tarifvertragsparteien folgendes Ziel: Die Stufe 1 soll über einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren – beginnend im Jahr 2004 – auf das Niveau der Stufe 2 angehoben werden. Dann besteht die Möglichkeit, die Stufen 1 und 2 „umzudrehen“, also in der Stufe 1 ein höheres Mindesteinkommen als in der Stufe 2 vorzusehen.
- Die bisherige Konzeption des § 3 Ziff. 1 GTV – niedrigeres Mindesteinkommen in den ersten beiden Jahren der Außendiensttätigkeit, höheres Mindesteinkommen ab dem dritten Jahr der Außendiensttätigkeit – überzeugt nämlich nicht mehr. Sachgerechter wäre es, wenn ein Außendienstmitarbeiter zu Beginn seiner Tätigkeit, in der er erfahrungsgemäß noch nicht so viel Geschäft akquirieren kann, über eine höhere Mindestabsicherung verfügt als ein Mitarbeiter, der schon länger als zwei Jahre im Außendienst tätig ist.
- Anhebung des Mindesteinkommens für die Mitarbeiter des organisierenden Außendienstes gem. § 3 Ziff. 2 GTV um 3,4 % ab 1. April 2007 und um 3,3 % ab 1. Juli 2008.
- Anhebung des unverrechenbaren Mindesteinkommensanteils für den organisierenden Außendienst nach § 19 Ziff. 1 Abs. 2 Satz 2 MTV um jeweils 1,1 % ab 1. April 2007 und ab 1. Juli 2008.
- Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Sozialzulage gem. § 19 Ziff. 2 MTV, der Einkommensgrenze für Anspruch auf Sonderzahlungen gem. §§ 19 Ziff. 5 und 22 Ziff. 3 MTV sowie der Höchstbeträge der Sonderzahlungen gem. §§ 19 Ziff. 5 MTV und 22 Ziff. 3 MTV um jeweils durchschnittlich 3,3 % bzw. 3,4 % ab 1. April 2007 und 1. Juli 2008.
- Anhebung des Höchstbetrages des Provisionsausgleichs für Eigengeschäfte pro tariflichem Urlaubstag gem. § 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV um 4,0 % ab 1. April 2007 und um 3,8 % ab 1. Juli 2008.
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 36 Monate, also bis 31. Dezember 2009.
Der Wortlaut der Tarifvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jörg Müller-Stein, Dr. Michael Niebler