Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gewerkschaft ver.di hat am vergangenen Donnerstag angekündigt, bei den Allianz-Gesellschaften als Reaktion auf den angekündigten Umbau des Konzerns Warnstreiks einleiten zu wollen. Hierzu hat der agv in einer Presseerklärung, die am 23. Juni verbreitet worden ist, Folgendes festgestellt:
„Die von ver.di angekündigten Streikmaßnahmen sind rechtswidrig. Sämtliche vom Umbau betroffenen Allianz-Gesellschaften sind Mitglied im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (agv). Zwischen dem agv und ver.di besteht seit 1983 für derartige Umstrukturierungen ein tarifliches Rationalisierungsschutzabkommen. Dies unterscheidet die Versicherungswirtschaft von anderen Tarifbereichen und hierbei insbesondere von der Metallindustrie (vgl. „AEG-Fall“). Das Rationalisierungsschutzabkommen in der Versicherungswirtschaft wurde von ver.di nicht gekündigt. Solange es in Kraft ist, können tarifgebundene Verbandsmitglieder nicht zum Zwecke der Durchsetzung eines Firmentarifs bestreikt werden. Dies gilt für alle vom Umbau der Allianz-Gruppe betroffenen Gesellschaften.
Sollte ver.di rechtswidrige Streikmaßnahmen gegenüber einem Verbandsmitglied des agv organisieren, so stellt die Gewerkschaft ihre Rolle als verlässlicher Tarifvertragspartner grundsätzlich in Frage. Der agv als Solidargemeinschaft nahezu aller in Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften (Organisationsgrad: 98 %) würde ein solches Verhalten nicht akzeptieren können.“
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jörg Müller-Stein, Dr. Michael Niebler