Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gewerkschaft ver.di hat am heutigen Tage die Arbeitnehmer der Allianz-Gesellschaften zu einem Warnstreik für den 31.07.2006 aufgerufen. Hierzu hat der agv in einer Presseerklärung, die am 27. Juli verbreitet worden ist, Folgendes festgestellt:
Der Arbeitgeberverband wird gegen die Streikmaßnahmen arbeitsgerichtlich vorgehen.
Die von ver.di angekündigten Streikmaßnahmen sind rechtswidrig. Sämtliche vom Umbau betroffenen Allianz-Gesellschaften sind Mitglied im agv. Zwischen dem agv und ver.di besteht seit 1983 für derartige Umstrukturierungen ein tarifliches Rationalisierungsschutzabkommen. Solange es in Kraft ist, können tarifgebundene Verbandsmitglieder nicht zum Zwecke der Durchsetzung eines Firmentarifs bestreikt werden. Dies gilt für alle vom Umbau der Allianz-Gruppe betroffenen Gesellschaften. Dies unterscheidet die Versicherungswirtschaft von anderen Tarifbereichen und hierbei insbesondere von der Metallindustrie (vgl. „AEG-Fall“).
Die Gewerkschaft teilt in dem Warnstreik-Aufruf gegenüber den Angestellten der Allianz-Gesellschaften mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Warnstreik nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfüllt seien. Diese Feststellung ist falsch. Aufgrund der bewussten Falschdarstellung macht sich ver.di gegenüber allen Arbeitnehmern schadensersatzpflichtig, die aufgrund der Teilnahme am wilden Warnstreik arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) ausgesetzt sind.
Der agv hat die Gewerkschaft mehrfach zur Unterlassung von Streikmaßnahmen gegenüber dem Verbandsmitglied Allianz aufgefordert. ver.di stellt durch die offensichtlich rechtswidrigen Aktionen seine Rolle als zuverlässiger Tarifpartner in Frage. Es handelt sich um einen einmaligen Vorgang in der bisherigen Tarifgeschichte der Versicherungswirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jörg Müller-Stein, Dr. Sebastian Hopfner