TN 03/2011, 16. Mai 2011

Tarifverhandlungen Innendienst 2011/2012 – Flugblattaktion von ver.di

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend erhalten Sie das Flugblatt, das die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nach der 2. Tarifrunde verteilt hat.

Wir wollen die wertenden Äußerungen der Gewerkschaft („Skandal“, „Horrorkatalog“ etc.) nicht kommentieren.

Wichtig ist uns jedoch, dass ver.di uns in dem Flugblatt mehrfach bewusst falsch oder unvollständig zitiert:

  • ver.di: „Die Arbeitgeber sagen, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht mehr zeitgemäß ist.“

Das ist unzutreffend. Der AGV hat zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht zeitgemäß sei.

  • ver.di: „Die Arbeitgeber sagen, dass Zahlungen von der individuellen Leistung und dem Unternehmenserfolg abhängig gemacht werden sollen.“

Das ist unzutreffend. Richtig ist, dass der Arbeitgeberverband eine Öffnungsklausel für die Variabilisierung der tariflichen Sonderzahlungen durch freiwillige Betriebsvereinbarung fordert. In der Sache bedeutet dies zunächst: Ohne Umsetzung durch Betriebsvereinbarung ändert sich in den Betrieben nichts an den Auszahlungsmodalitäten für die Sonderzahlungen. Nur dann, wenn Arbeitgeber und Betriebsräte zu einem einvernehmlichen Ergebnis hinsichtlich der Behandlung der tariflichen Sonderzahlungen kommen, tritt eine Variabilisierung ein. Dem AGV geht es um die Ausweitung der Gestaltungsmacht der Betriebsparteien, um unternehmensindividuelle Vergütungslösungen unter dem Dach des Tarifvertrages einführen zu können. Da der Vorschlag des AGV eine „Budgetsicherung“ vorsieht, so dass die Unternehmen insgesamt in der Summe diejenigen Beträge an die Mitarbeiter auszahlen müssen, die sie bei fester Auszahlung der Sonderzahlungen vergütet hätten, erhalten die Belegschaften in der Summe keinen Cent weniger Sonderzahlungen ausbezahlt als bisher.

  • ver.di: „Die Arbeitgeber sagen, die Gehälter weiterer Beschäftigungsgruppen sollen abgesenkt werden.“

Das ist unzutreffend. Der AGV fordert die Ausweitung der bestehenden Tarifgruppen A und B auf die derzeit in Tarifgruppen I und II definierten Tätigkeiten, jedoch nur für Neueinstellungen. Der AGV fordert dies deshalb, da die Unternehmen keine eigenen Mitarbeiter für diese Tätigkeiten mehr einstellen. Indem sich die Forderung des AGV lediglich auf Neueinstellungen erstreckt, ist es unzutreffend, von einer Absenkung der Gehälter zu sprechen.

  • ver.di: „Die Arbeitgeber sagen, der Samstag soll Regelarbeitstag werden.“

Das ist unzutreffend. Der Samstag soll kein Regelarbeitstag werden! Regelmäßige Samstagsarbeit kann heute durch freiwillige Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Der AGV fordert, dass im Falle des Wunsches des Unternehmens, Samstagsarbeit als Regelarbeitstag einzuführen, die Betriebsräte eine Ablehnung begründen müssen. Kommt es nicht zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, so soll künftig ein Einigungsversuch in der Einigungsstelle möglich werden. Bisher können die Betriebsräte sich ohne Argument einer Diskussion über Samstagsarbeit verweigern. Ferner fordert der AGV, dass individualvertraglich Samstagsarbeit vereinbart werden kann, um dem Eigeninteresse von einzelnen Mitarbeitern gerecht werden zu können.

  • ver.di: „Die Arbeitgeber sagen, für die ca. 31.000 ÜT-Angestellten soll der Tarifvertrag abgeschafft werden, sie sollen aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages herausgenommen werden.“

Diese Darstellung der Dinge ist stark verkürzt. Der Vorschlag des AGV geht dahin, ÜT-Angestellte grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich des Tarifvertrages herauszunehmen, gleichzeitig soll im Tarifvertrag jedoch festgeschrieben werden, dass die Konditionen, die mit den Mitarbeitern individualvertraglich vereinbart werden, im Gesamtvergleich den tariflichen Bestimmungen mindestens entsprechen müssen. Insofern bleibt es bei einem Schutz der ÜT-Angestellten durch den Tarifvertrag.

  • ver.di: „Die Arbeitgeber sagen, die arbeitsfreien Tage am 24.12. und am 31.12. sollen ersatzlos gestrichen werden.“

Diese Darstellung der Dinge ist verkürzt. Der AGV fordert, dass der 24.12. und der 31.12. nicht mehr mit Entgeltfortzahlung als arbeitsfreie Tage tariflich festgelegt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit am 24.12. und am 31.12. gearbeitet werden muss. Vielmehr werden die Unternehmen im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit auch weiterhin für den 24.12. und den 31.12. arbeitsfreie Tage gewähren. Die Forderung des AGV ist auch nicht unzumutbar. Im Jahr 2011 fallen sowohl der 24.12. als auch der 31.12. auf einen Samstag. Niemand wird behaupten, dass das Jahr 2011 deshalb ein Jahr des sozialen Missstandes sei.

Wir werden uns erlauben, im Rahmen der Tarifrunde weiterhin Falschdarstellungen der Gewerkschaft ver.di aufzugreifen und klarzustellen.

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