TN 06/2011, 15. Juni 2011

Tarifverhandlungen Innendienst 2011/2012 ver.di blockiert Tarifabschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di setzt ihre fragwürdige Informationspolitik leider fort. Als Anlage erhalten Sie das neueste ver.di-Flugblatt. Es trägt die – sachlich unzutreffende – Überschrift: „Verhandlungen gescheitert!“

Wir werden weiterhin die gewerkschaftlichen Bewertungen des Verhandlungsstandes (z. B. „unverschämt!“) nicht kommentieren. Hierzu besteht kein Anlass. Die Mitarbeiter unserer Branche sind in der Lage, sich ein eigenes Bild von den Verhandlungen zu machen. Wert legen wir allerdings auf eine richtige Darstellung der Tatsachen. Insofern ist zu den Behauptungen von ver.di Folgendes klarzustellen:

ver.di schreibt: „Verhandlungen gescheitert!“

Diese Feststellung ist unvollständig. Die Gewerkschaft ist nämlich nicht bereit, über die Inhalte der AGV-Forderungen auch nur zu diskutieren bzw. etwaige Kompromisse auszuloten. Dem AGV liegt bis heute nicht einmal eine Bewertung von ver.di zum materiellen Inhalt des AGV-Angebotes vor.

Der AGV hat seine Bereitschaft erklärt, mit allen drei Gewerkschaften – ver.di, DHV und DBV – weiter zu verhandeln.

ver.di schreibt: Der AGV habe sein Gehaltsangebot davon abhängig gemacht, „die Sonderzahlungen in Abhängigkeit von Leistung und Erfolg zu variabilisieren“.

Das ist falsch. Der AGV hatte zwar Ende März gefordert, im Manteltarifvertrag die Möglichkeit zu schaffen, die tariflichen Sonderzahlungen zu variabilisieren (aber nur durch freiwillige Betriebsvereinbarungen bei voller Gehaltssicherung für die Gesamtbelegschaft). In der Schlussrunde am 31. Mai in Köln hat der AGV jedoch offiziell erklärt, er werde diese Forderung in der laufenden Tarifrunde nicht mehr weiter verfolgen.

ver.di schreibt: Mehrfach hätten die Vertreter des AGV die ver.di-Verhandlungskommission darauf hingewiesen, dass ver.di „nicht mehr in der Lage sein werde, die Beschäftigten zu weiteren und größeren Arbeitsniederlegungen zu bewegen.“

Derartige „Hinweise“ an ver.di hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die gewerkschaftliche Feststellung ist schlicht falsch.

ver.di schreibt: Die Ausweitung der beschäftigungswirksamen Gehaltsgruppen A und B und die Erweiterung der Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu befristen, seien aus Sicht des AGV „Vorbedingungen“. „Nur wenn ver.di diese Bedingungen in einem Gesamtpaket erfüllen würde, wäre der AGV bereit, die Gehälter zu erhöhen.“

Diese Feststellung ist falsch. Der AGV hat zu keinem Zeitpunkt „Vorbedingungen“ oder „Bedingungen“ gestellt. Der AGV hat vielmehr ein „erstes, verhandlungsfähiges Angebot“ unterbreitet, das auch Veränderungen des Manteltarifvertrages beinhaltet. „Verhandlungsfähig“ heißt: Der AGV ist bereit, über die Inhalte des Angebotes zu verhandeln. Dies betrifft alle Teile des Angebotes!

Allerdings erwartet der AGV, alle Punkte des Angebotes ernsthaft zu verhandeln. Der AGV sieht im Interesse einer Sicherstellung der hohen Tarifbindung in der Branche einen zwingenden Bedarf zur Modernisierung des Tarifvertrages. Aus diesem Grunde wäre ein reiner Lohnabschluss kontraproduktiv. Seit dem Jahr 1950 ist es im Übrigen gängige Praxis in unserer Branche, im Rahmen der Gehaltstarifrunden Modernisierungen des Manteltarifvertrages vorzunehmen.

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