TN 06/2015, 10.04.2015

Hessisches Landesarbeitsgericht: Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) ist nicht tariffähig

ver.di hat mit Statusverfahren gegen NAG Erfolg. AGV verhält sich weiterhin neutral.

Die seit Ende 2010 in der Versicherungsbranche aktive „Neue Assekuranz Gewerkschaft e.V. (NAG)“ sah sich seit Herbst 2014 einem von der Gewerkschaft ver.di initiierten Verfahren auf Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit ausgesetzt (sog. „Statusverfahren“). Das ursprünglich beim Arbeitsgericht Gießen anhängige Verfahren, welches im Zuge des verkürzten Rechtsweges an das Hessische Landesarbeitsgericht (Hess. LAG) verwiesen worden war, wurde am 9. April 2015 zu Gunsten der Gewerkschaft ver.di entschieden. Das Hess. LAG hat auf Antrag von ver.di festgestellt, dass die NAG keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne des Rechts sei. Es fehle ihr derzeit an einer entsprechenden Mächtigkeit, Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe durchzusetzen. Die zugehörige Presseinformation des Hess. LAG ist in Anlage beigefügt.

Der AGV hatte sich bereits im Vorfeld der juristischen Auseinandersetzung zwischen den Arbeitnehmerorganisationen gemäß Vorstandsbeschluss vom 8. Juli 2014 zur Neutralität verpflichtet. Diese neutrale Position beinhaltet sowohl die Fortsetzung des Dialogs mit der NAG, als auch die Verweigerung des Abschlusses von Tarifverträgen bis die Tariffähigkeit der Organisation nachgewiesen ist. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Entscheidung des Hess. LAG diese Position nicht verändern wird.

Die Rechtsbeschwerde wurde vom LAG Hessen nicht zugelassen. Ob die NAG Nichtzulassungsbeschwerde oder gar Verfassungsbeschwerde erheben wird, ist noch nicht bekannt.

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