TN 01/2019, 22.01.2019

Manteltarifverhandlungen 2018/2019

Vierte Verhandlungsrunde bringt erste Ergebnisse.

In den TN Nr. 01/2018, Nr. 03/2018 sowie Nr. 05/2018 wurde über die Manteltarifverhandlungen der Tarifvertragsparteien berichtet. Diese waren aufgrund der mit Tarifabschluss vom 30. August 2017 getroffenen Verhandlungsverpflichtung zu führen.

Am 16. und 17. Januar 2019 trafen sich unter der Leitung von AGV-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Pauser erneut Vertreter des AGV mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di. Diese vierte Verhandlungsrunde fand in Regensburg statt.

Sie sollte dazu dienen, nun die seitens des AGV eingebrachten Themen zu verhandeln und auf dieser Grundlage unter Einbezug der durch die Gewerkschaften in den drei vorhergehenden Runden eingebrachten Themen zu prüfen, ob für beide Seiten vertretbare Ergebnisse erzielt werden können.

Der AGV hatte in den vorhergehenden Runden Bereitschaft erklärt, einen Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten abzuschließen sowie das Rationalisierungsschutzabkommen zu „modernisieren“ und stärker auf die Bedürfnisse der Digitalisierung zuzuschneiden. Im Gegenzug forderte der AGV die Ausweitung der Arbeitszeitflexibilität bei den deutlich übertariflich bezahlten Angestellten, die Verkürzung der Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz von 11 Stunden auf 9 Stunden entsprechend der gesetzlichen Öffnungsklausel für derartige tarifliche Regelungen, die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung, die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei der allgemeinen Arbeitnehmerüberlassung sowie eine moderate Ausweitung des Begriffs der leitenden Angestellten.

Die Forderung des AGV nach einer größeren Arbeitszeitflexibilität für die übertariflich bezahlten Angestellten hätte in etwa 6,5 Prozent der Angestellten erfasst und würde voraussetzen, dass mit diesen Angestellten individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Allein durch den Tarifvertragsabschluss würde keine Abänderung der geltenden Arbeitszeitregelungen bewirkt. Die Forderung nach einer Ausweitung des Leitendenbegriffs hätte rd. 0,3 Prozent der Angestellten in der privaten Versicherungswirtschaft erfasst.

Die Gewerkschaft ver.di stellte Annäherungen bei der Arbeitszeitflexibilität, bei den Höchstüberlassungsregelungen nach AÜG sowie bei der Verkürzung der Ruhezeiten unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht. Allerdings wurden entsprechende Regelungen mit der generellen Bedingung verknüpft, dass ein Rechtsanspruch auf bedingungslose Umwandlung von Entgeltansprüchen in Freizeit tariflich vereinbart werden müsse.

Da das letzte Thema bereits im Rahmen der Tarifverhandlungsrunde 2017 Gegenstand der Verhandlungen war und dort zu diesem Thema tarifliche Regelungen getroffen wurden (Rechtsanspruch auf Umwandlung der tariflichen Sonderzahlungen in Freizeit in Organisationseinheiten, die von Personalabbau bedroht sind), stieß diese Bedingung auf der Arbeitgeberseite auf Unverständnis. Das betreffende Thema sei aus Sicht des AGV von der eingegangenen Verhandlungsverpflichtung nicht erfasst, da es bereits Gegenstand der Tarifrunde 2017 war. Zwar seien Annäherungen auch in diesem Bereich nicht ausgeschlossen, hierfür müsste jedoch zuvor eine grundsätzliche Entscheidung des AGV-Vorstandes herbeigeführt werden.

Annäherungen gab es beim Thema Mobiles Arbeiten inklusive der dort einzubeziehenden Frage der Verkürzung von Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz sowie bei der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung. Hier streben die Tarifvertragsparteien eine Lösung noch vor der Gehaltstarifrunde 2019 an. Hinsichtlich der weiteren offenen Themen wollen die Tarifvertragsparteien zunächst jeweils intern sondieren, ob in diesen Bereichen Zugeständnisse gemacht werden können, welche dann ggf. im Rahmen der Gehaltstarifrunde 2019 vereinbart werden können.

Die Verhandlungen verliefen in konstruktiver Atmosphäre und waren von gegenseitigem Respekt getragen. Beide Seiten bemühten sich, den eingeschlagenen „neuen Weg“ der konsensorientierten Verhandlungsmethode fortzusetzen, wenngleich hierdurch die inhaltlichen Differenzen nicht in dem Umfang überwunden werden konnten, wie beiderseits zuvor erhofft wurde.

Eine fünfte Verhandlungsrunde wurde nicht vereinbart. Stattdessen sollen zunächst die Sondierungen auf Geschäftsführungsebene fortgeführt werden. Bezüglich der einigungsfähigen Themen „Mobiles Arbeiten“ sowie „Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung“ werden die Texte ebenfalls zunächst auf Geschäftsführungsebene abgestimmt. Wenn man dort zu den technischen Details tragfähige Lösungen erarbeitet hat, werden die Gremien der Organisationen mit der Entscheidungsfindung befasst. Sofern zustimmende Entscheidungen beiderseits getroffen werden, wird es noch vor der Gehaltstarifrunde 2019 zu einer entsprechenden Tarifvereinbarung kommen.

Auch mit den beiden kleineren Gewerkschaften DHV und DBV werden bzw. wurden die Gespräche fortgesetzt.

Vertreter des AGV trafen sich am Montag, den 21. Januar 2019, in München mit Vertretern des DHV. Am Freitag, 25. Januar 2019, kommt es zu einem Treffen mit dem DBV.

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