TN 06/2019, 01.07.2019

TV MobA und TV AÜG konzernintern – Kommentierungen

Ab heute gelten der Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten (TV MobA) und der Tarifvertrag zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG konzernintern).

Wie mit TN 05/2019 vom 11. Juni 2019 angekündigt, hat die AGV-Geschäftsführung eine Kommentierung zu den beiden neuen ab heute geltenden Tarifverträgen entwickelt. Diese finden Sie im Anhang A und B.

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