TN 10/2019, 30.11.2019

Tarifabschluss Innendienst 2019/2020/2021/2022 – 3. Tarifrunde

Am 29. und 30. November fand in München die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die rund 170.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) statt.

Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV.

Der AGV verständigte sich mit den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten:

  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 29 Monate (von 1. September 2019 bis 31. Januar 2022).
  • In den ersten sieben Monaten – bis 31. März 2020 – gilt der Tarifvertrag vom 30. August 2017 unverändert fort.
  • Alle Angestellten – nicht die Auszubildenden – erhalten mit dem Dezember-Gehalt 2019 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von € 225,--, Teilzeitbeschäftigte und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, erhalten die Einmalzahlung anteilig.
  • Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 1. April 2020 um 2,8 % und ab 1. Juni 2021 um weitere 2,0 % linear erhöht.
  • Überdurchschnittliche Anhebung der Vergütungen für Auszubildende:
    • im ersten Ausbildungsjahr von aktuell € 972,-- um € 68,-- (= 7,0 %) auf € 1.040,-- ab 1. April 2020 und um weitere € 30,-- (= 2,9 %) auf € 1.070,-- ab 1. Juni 2021;
    • im zweiten Ausbildungsjahr von aktuell € 1.047,-- um € 68,-- (= 6,5 %) auf € 1.115,-- ab 1. April 2020 und um weitere € 30,-- (= 2,7 %) auf € 1.145,-- ab 1. Juni 2021;
    • im dritten Ausbildungsjahr von aktuell € 1.131,-- um € 69,-- (= 6,1 %) auf 1.200,-- ab 1. April 2020 und um weitere € 30,-- (= 2,5 %) auf € 1.230,-- ab 1. Juni 2021.
    Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes war zu einer solch überdurchschnittlichen Anhebung bereit, um die Attraktivität der Branche als Anbieterin hochwertiger Ausbildung zu unterstreichen.
  • Anspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein für zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis. Dies gilt nur für die Laufzeit des neuen Tarifvertrages, also bis 31. Januar 2022. Das ausbildende Unternehmen kann von der Übernahme absehen, sofern die betrieblichen Leistungen und/oder Gründe in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden einer Übernahme widersprechen.
  • Die Schichtzulage wird mit Wirkung vom 1. April 2020 beim Zweischichtbetrieb von aktuell € 185,-- auf € 200,-- und beim Dreischichtbetrieb von aktuell € 368,-- auf € 380,-- erhöht.
  • Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst zu unveränderten Bedingungen – d.h. ohne Rechtsanspruch – um weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2022.
  • Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen um weitere zwei Jahre und neun Monate bis 30. September 2022.
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung von 18 auf 48 Monate.
  • Verhandlungsverpflichtung für die Einführung einer Regelung zur Umwandlung eines Teils der tariflichen Sonderzahlung oder eines anderen tariflichen Vergütungsbestandteils in ein Freizeitvolumen von fünf Arbeitstagen (bei unterstellter Fünf-Tage-Woche).

Die tariflichen Personalkosten stiegen durch den letzten Tarifabschluss vom 30. August 2017 im Jahr 2019 bereits um 1,57 %, weil die letzte lineare Erhöhung aus dem Tarifabschluss von 2017 erst im Dezember 2018 erfolgt war. Durch die Einmalzahlung in Höhe von € 225,-- im Dezember 2019 steigt die Belastung nun in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 1,99 %.

Im Jahre 2020 steigen die tariflichen Personalkosten um 1,74 % gegenüber dem Jahr 2019 und im Jahr 2021 um 1,80 % gegenüber dem Jahr 2020. 

Die Vorbelastung für das Jahr 2022 beträgt 0,82 %. Wie sich diese Belastung erhöht, hängt von dem folgenden Tarifvertrag, der ab Januar 2022 verhandelt wird, ab.

In diesen Zahlen sind die Personalzusatzkosten (z.B. die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die betrieblichen Sonderzahlungen) definitionsgemäß nicht enthalten.

Der Wortlaut der Tarifvereinbarung und die neuen Gehaltstabellen sind als Anlagen beigefügt.

Mit einem gesonderten Rundschreiben werden wir Ihnen die Einzelheiten des Tarifabschlusses im Detail vorstellen.

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