Am 30. Oktober fand in Hannover die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund 170.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) statt.
Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wiederholte ihre Forderungen, die ihre Große Tarifkommission am 11. April 2019 beschlossen hatte:
- Erhöhung der Gehälter inklusive Zulagen (auch der Schichtzulage) um sechs Prozent
- Erhöhung der Auszubildendenvergütung für alle Ausbildungsjahre um 80 €
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 12 Monate
- Rechtsanspruch auf Umwandlung von Tariferhöhungen in freie Tage
- Rückkehrrecht für heute in Teilzeit arbeitende Beschäftigte auf Vollzeit
- Unbefristete Übernahme der Auszubildenden
Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wies diese Lohnforderung erneut als „deutlichst zu hoch“ zurück. Sie spiegele nicht die Rahmenbedingungen wider, in der sich die Branche befinde.
Der Arbeitgeberverband unterbreitete folgendes erstes Angebot:
- Lineare Anhebung der Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) um 1,7 % ab 1. Februar 2020, um weitere 1,2 % ab 1. Februar 2021 und um weitere 1,1 % ab 1. Februar 2022. Damit ergibt sich insgesamt eine Anhebung des Tarifniveaus um 4,1 %.
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 34 Monate, vom 1. September 2019 bis 30. Juni 2022.
Herr Dr. Eurich verwies auf die hohe Vorbelastung für das Jahr 2019: Jeder Versicherungsangestellte hat aufgrund des letzten Tarifabschlusses vom 30. August 2017 in diesem Jahr schon 1,6 % mehr Tariflohn als im Jahr 2018 “in der Tasche“, weil die letzte Tarifanhebung (1,7 % ab 1. Dezember 2018) erst einen Monat vor Jahresende erfolgte. Daraus resultiere der Vorschlag, fünf Monate ohne Tariferhöhung zu halten, so dass dann bis zur nächsten linearen Anhebung – am 1. Februar 2020 – eine Zeitspanne von 14 Monaten liege.
Der AGV verband sein erstes Angebot mit folgenden sogenannten „Mantelforderungen“:
- Flexibilisierung der tariflichen Arbeitszeitregelung für ÜT+20 %-Angestellte
- Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung
- Verlängerung des Arbeitszeitkorridors
- Technische Anpassungen, etwa zum Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
Die Verhandlungen werden am 29. November in München fortgesetzt. Vorab werden die Mantelthemen zwischen den Tarifvertragsparteien in einem „technischen Gespräch” am 15. November 2019 erörtert.