TN 02/2019, 19.02.2019

Sektoraler Sozialer Dialog – Europäischen Sozialpartnern gelingt Durchbruch zu den Themen Digitalisierung und Regulierung

Sozialpartner der Europäischen Versicherungswirtschaft setzen ihren konstruktiven Dialog fort und verabschieden in Brüssel zwei wichtige Erklärungen.

Am 15. Februar fand in Brüssel die erste Plenarsitzung 2019 des Sektoralen Sozialen Dialogs der Versicherungswirtschaft statt. Beteiligt waren für die Arbeitgeberseite der Europäische Versicherungsdachverband Insurance Europe, der europäische Verband der Versicherungsvereine AMICE und der europäische Verband der Versicherungsvermittler BIPAR sowie auf Gewerkschaftsseite die europäische Gewerkschaft UNI Europa Finance.

Nach einem Prozess von rund zweieinhalb Jahren intensiv geführten Verhandlungen konnten gemeinsame Erklärungen zu den Themen Digitalisierung sowie Regulierung abgeschlossen werden.

Fortsetzungserklärung zur gemeinsamen Erklärung zu den sozialen Auswirkungen der Digitalisierung

Am 12. Oktober 2016 hatten sich die europäischen Sozialpartner über die Grundsätze der sozialen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Versicherungswirtschaft verständigt. Die betreffende Erklärung war inhaltlich in vielen Punkten noch relativ abstrakt, da es seinerzeit das Ziel der Sozialpartner war, sich zeitnah auf die zu behandelnden Themen zu verständigen. Die Details sollten im Rahmen eines vertieften Dialogs erarbeitet werden. Diese Gespräche haben nun zu einer Fortsetzungserklärung zur gemeinsamen Erklärung zu den sozialen Auswirkungen der Digitalisierung geführt (Anhang A).

Mit der Erklärung wird unterstrichen, dass dem Thema Bildung und Weiterbildung die wichtigste Bedeutung im Zuge der Bewältigung des durch die Digitalisierung gegebenen Wandels zukommt. Von den europäischen Sozialpartnern wurde in gleichem Maße unterstrichen, dass sowohl ein Bewusstsein sowie eine Bereitschaft zur Weiterbildung durch die Mitarbeiter als auch die Bereitschaft der Unternehmen zu Investitionen in Bildung und Weiterbildung erforderlich sind, um den Strukturwandel erfolgreich zu bewältigen. Hierbei muss insbesondere auf diejenigen Beschäftigtengruppen eingegangen werden, deren Tätigkeit durch digitalisierungsbedingte Automatisierung in absehbarer Zeit wegfallen wird.

Die europäischen Sozialpartner wollen hierbei die Formen der Weiterbildung bewusst nicht konkretisieren, sondern rufen die Sozialpartner auf nationaler Ebene sowie die Betriebsparteien auf, hier die vielfältigen Methoden und Möglichkeiten zu nutzen.

Angesprochen werden auch die neuen Möglichkeiten der mobilen und zeitlich flexiblen Arbeit. Das Thema der Erreichbarkeit sollte im Auge behalten werden. Ferner käme dem Thema Prävention eine maßgebliche Bedeutung zu.

Der Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und der Weiterbeschäftigung im Unternehmen kommt nach Auffassung der europäischen Sozialpartner eine hohe soziale Bedeutung zu.

Auch der Zugang von Gewerkschaften zu den Arbeitnehmern wird im gemeinsamen Text angesprochen. Hier gibt es gemäß der Erklärung der europäischen Sozialpartner in der Praxis viel Raum für Gestaltung. Wichtig ist, dass sich die Sozialpartner auf nationaler Ebene mit dieser für die Gewerkschaften in einer zunehmenden mobil arbeitenden Welt zentralen Frage gedanklich befassen.

Gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen der Regulierung auf die Beschäftigung in der Versicherungswirtschaft

In einer weiteren am 15. Februar 2019 unterzeichneten Vereinbarung widmen sich die europäischen Sozialpartner dem Thema der zunehmenden Regulierung des Versicherungsmarktes und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung (Anhang B). Die Gewerkschaften haben erkannt, dass die zunehmende Regulierung nicht immer nur positive Auswirkungen auf die betriebliche Praxis hat.

Seitens der europäischen Sozialpartner wird insbesondere angesprochen, dass die Regulierungsbemühungen des europäischen Gesetzgebers zwar nachvollziehbar sind, die Geschwindigkeit mit welcher seitens der Politik agiert wird allerdings die Unternehmen und damit die Mitarbeiter vor erhebliche Herausforderungen stellt. Insofern wird angeregt, dass der europäische Gesetzgeber in der Zukunft noch stärker die Möglichkeiten der Umsetzbarkeit in zeitlicher Hinsicht berücksichtigt. Ferner sollte Doppelregulierung vermieden und bestehende Regulierung mit neuer Regulierung stärker abgeglichen werden, um ein schlüssiges und folglich in der betrieblichen Praxis auch umsetzbares Regelungskonstrukt zu gewährleisten. Um dies sicherzustellen, wäre eine Einbindung der Sozialpartner im Zuge des Legislativprozesses auch in Bezug auf die Regulierung wünschenswert. Durch Einbindung von deren Erfahrungen könnten effektivere Umsetzungsprozesse gewährleistet werden.

Mit dieser gemeinsamen Erklärung bekennt sich die europäische Gewerkschaft UNI Europa Finance zu ihrer Verantwortung für die Mitarbeiter der Versicherungsbranche und grenzt sich klar von Verbraucherschutzorganisationen ab. Diese Entwicklung wird von den europäischen Versicherungsarbeitgeberorganisationen als Meilenstein angesehen, um zukünftig noch stärker als bisher gemeinsam mit der europäischen Gewerkschaft dort, wo Regulierungsentwicklungen Beschäftigungsauswirkungen haben könnten, gemeinsam Position zu beziehen.

Im Anhang C beigefügt erhalten Sie zu diesem Thema die Pressemitteilung von Insurance Europe vom 18. Februar 2019.

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